Parkpickerl
Das Wiener "Parkpickerl" (Parkkleber) ist eine entgeltliche Parkerlaubnis mit dem die Bewohner mit Hauptwohnsitz in Wien ihr Auto in den Straßen der Kurzparkzonen abstellen dürfen. Am Samstag ist trotz des Parkpickerls in den oben erwähnten Geschäftsstraßen eine Parkdauer von maximal 90 Minuten zum kostenlosen Parken mit Parkuhr erlaubt. Das Parkpickerl ist keine Garantie einen freien Parkplatz zu finden, sondern nur die Erlaubnis zum Parken in der jeweiligen Kurzparkzone. Das Problem der Parkplatzsuche wird damit nicht gelöst, sondern von Bezirk zu Bezirk verschoben.
Berechtigung
Aktuell sind Bewohner/Anwohner oder berufstätige Personen des jeweiligen Bezirks für das Parkpickerl berechtigt. Alle anderen Personengruppen, die in Wien wohnen und innerhalb einer Kurzparkzone in einem Kleingarten ihren Nebenwohnsitz haben, können auch ein Parkpickerl (Saisonpickerl) beantragen.
Antrag
Der Antrag für das Parkpickerl erfolgt online über das Magistrat. Antragsteller des Autos muss eine der folgenden Kriterien erfüllen:
- Besitzer Autos sein oder
- Leasingvertrag des Autos vorweisen oder
- Privat ein Firmenauto nutzen.
Außerdem muss der Antragsteller:
- das Auto selbst fahren
- das Fahrzeug muss mehrspurig sein (4 Räder)
- auf die Hauptwohnsitz-Adresse zugelassen sein, es sei denn
- es ist ein Auto der Firma, das der Antragsteller auch privat nutzt.
Das Auto darf:
- höchstens 3,5 Tonnen wiegen
- auch ein Wechselkennzeichen haben.
Weitere Informationen sind auf der Magistrat Website zu entnehmen.